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Nordrhein-Westfalen
22. Februar 2012
 

SEIS 2008 in Nordrhein-Westfalen


Herzlich Willkommen! Hier erfahren Sie alles Wichtige über SEIS in Nordrhein-Westfalen!

SEIS und Selbstevaluation für Schulen in Nordrhein-Westfalen:Das Ministerium für Schule und Weiterbildung empfiehlt den Schulen die Nutzung von SEIS als Instrument der internen Evaluation und als Ausgangspunkt für Schulentwicklung. Die Nutzung von SEIS ist freiwillig.Seit 2004 wird SEIS von Schulen in Nordrhein-Westfalen gewinnbringend genutzt. Im Jahr 2010 hatten sich bereits rund 2.000 nordrhein-westfälische Schulen für SEIS registriert. In eigenverantwortlichen Schulen gehört die Überprüfung darstellbarer Prozesse zu den Rahmenbedingungen. SEIS ist dafür das geeignete Instrument.Selbstevaluation und Qualitätsanalyse in Nordrhein-WestfalenSeit Januar 2008 steht SEIS 08 zur Verfügung. Es besteht nun eine hohe Kongruenz zwischen dem Qualitätsverständnis, das der Qualitätsanalyse NRW zugrunde liegt, und dem Qualitätsverständnis von SEIS. So kann SEIS noch besser für die interne Unterrichtsevaluation genutzt werden. Wer muss zustimmen?Der Selbstevaluationsprozess soll von einer möglichst breiten Gruppe aller Beteiligten einer Schule getragen werden.Notwendig:Zustimmung der Schulkonferenz (lt. Schulgesetz)Empfehlenswert:Zustimmung der LehrerkonferenzBerufskollegs:Übertragung nach Zustimmung der Schulkonferenz auf die BildungsgangkonferenzenLandesvorgaben bezüglich zu befragender KlassenstufenSchulen, die sich mit anderen vergleichen möchten, können dies nur tun, wenn Schulen derselben Schulform dieselbe Klassenstufe befragen. Nur dann können gültige Referenzwerte generiert werden, damit Schulen von- und miteinander lernen.

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt folgende Klassenstufen vor:

Primarstufe:
Klasse 4

Sekundarstufe I:
Klasse 8

Vorgaben für Berufskollegs und Förderschulen gibt es wegen der Komplexität dieser Systeme nicht. Sinnvoll kann aber eine regionale Vereinbarung über Befragungsgruppen sein.

 

Was geschieht mit den erhobenen Daten?
Trotz Empfehlung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, SEIS zu nutzen, hat außer der jeweiligen Schule niemand anders Einblick in die Erhebungsdaten der Schulen. Die erhobenen Daten bleiben Eigentum der Schule.



Unterstützung
Seit dem Jahr 2007 steht in allen 53 Kompetenzteams der Schulregionen mindestens ein SEIS-Moderator resp. eine SEIS-Moderatorin zur Verfügung. Diese unterstützen die Schulen bei der Einführung von SEIS.


Ansprechpartnerinnen:

Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf

Frau Ines Rieth

0211 - 5867 3023

ines.rieth@msw.nrw.de



Auch die Schulleitervereinigung NRW unterstützt die Schulen bei der Nutzung von SEIS. Bereits bestehende SEIS-Schulen können ihre Selbstevaluation auch mit der überarbeiteten Software von SEIS 08 in Zusammenarbeit mit der Schulleitervereinigung NRW durchführen.


Ihre Kontaktperson hier ist:

Geschäftsstelle der SLV NRW
Wolfgang Gruhn
Zirkonstraße 3
33739 Bielefeld
Telefon und Fax: 05206 - 80 47



Material für SEIS-Moderatoren in NRW
Alle wichtigen Unterlagen finden Sie nach wie vor auf der Seite Arbeitsmaterial
Einige Unterlagen sind speziell für die SEIS-Moderatoren in NRW angepasst worden. Diese finden sie rechts im blauen Balken unter Downloads NRW.

Hinweis zur Powerpointpräsentation für SEIS-Moderatoren: Die Powerpointpräsentation zeigt, wie Schulen innerhalb einer Schulgruppe ihren Online-Registrierungsbogen handhaben müssen. Sie kann im entsprechenden Workshop mit den Schulen verwendet werden. Die Präsentation besteht nur aus Screenshots. Die entsprechenden Texte/Erläuterungen können Sie der Anleitung für Schulen innerhalb einer Schulgruppe entnehmen. So können Sie Ihre Präsentation bei Bedarf  individuell mit den notwendigen Erklärungen versehen.