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SEIS 2008 in Nordrhein-Westfalen
SEIS und Selbstevaluation für Schulen in Nordrhein-Westfalen:Das Ministerium für Schule und Weiterbildung empfiehlt den Schulen die Nutzung von SEIS als Instrument der internen Evaluation und als Ausgangspunkt für Schulentwicklung. Die Nutzung von SEIS ist freiwillig.Seit 2004 wird SEIS von Schulen in Nordrhein-Westfalen gewinnbringend genutzt. Im Jahr 2010 hatten sich bereits rund 2.000 nordrhein-westfälische Schulen für SEIS registriert. In eigenverantwortlichen Schulen gehört die Überprüfung darstellbarer Prozesse zu den Rahmenbedingungen. SEIS ist dafür das geeignete Instrument.Selbstevaluation und Qualitätsanalyse in Nordrhein-WestfalenSeit Januar 2008 steht SEIS 08 zur Verfügung. Es besteht nun eine hohe Kongruenz zwischen dem Qualitätsverständnis, das der Qualitätsanalyse NRW zugrunde liegt, und dem Qualitätsverständnis von SEIS. So kann SEIS noch besser für die interne Unterrichtsevaluation genutzt werden. Wer muss zustimmen?Der Selbstevaluationsprozess soll von einer möglichst breiten Gruppe aller Beteiligten einer Schule getragen werden.Notwendig:Zustimmung der Schulkonferenz (lt. Schulgesetz)Empfehlenswert:Zustimmung der LehrerkonferenzBerufskollegs:Übertragung nach Zustimmung der Schulkonferenz auf die BildungsgangkonferenzenLandesvorgaben bezüglich zu befragender KlassenstufenSchulen, die sich mit anderen vergleichen möchten, können dies nur tun, wenn Schulen derselben Schulform dieselbe Klassenstufe befragen. Nur dann können gültige Referenzwerte generiert werden, damit Schulen von- und miteinander lernen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt folgende Klassenstufen vor: Primarstufe: Sekundarstufe I: Vorgaben für Berufskollegs und Förderschulen gibt es wegen der Komplexität dieser Systeme nicht. Sinnvoll kann aber eine regionale Vereinbarung über Befragungsgruppen sein.
Was geschieht mit den erhobenen Daten? Frau Ines Rieth 0211 - 5867 3023
Geschäftsstelle der SLV NRW
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